BGH bestätigt Wirksamkeit der erweiterten Schlüsselklausel in der Hausratversicherung: Was bedeutet das für Versicherungsnehmer?

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Am 5. Juli 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil gefällt, das für Versicherungsnehmer in Deutschland von großem Interesse ist. Es ging um die sogenannte „erweiterte Schlüsselklausel“ in der Hausratversicherung, die die Bedingungen festlegt, unter denen ein Einbruchdiebstahl als versichert gilt. Das Urteil könnte Auswirkungen auf viele Versicherungsnehmer haben, die ihre Hausratversicherung nutzen, um sich gegen Einbruchdiebstahl abzusichern.

Was ist die erweiterte Schlüsselklausel?

Die erweiterte Schlüsselklausel regelt, dass ein Einbruchdiebstahl auch dann als versichert gilt, wenn der Täter mit einem richtigen Schlüssel in einen Raum eines Gebäudes eindringt, den er zuvor durch Diebstahl erlangt hat. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Schlüssel ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers entwendet wurde.

Der Fall vor dem BGH

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen Einbruchdiebstahl gemeldet, bei dem die Täter seine Wohnung mithilfe eines Schlüssels betreten hatten, den sie aus seinem Firmenfahrzeug gestohlen hatten. Der Kläger machte geltend, dass die entwendeten Wertgegenstände im Gesamtwert von über 64.000 Euro durch die Versicherung gedeckt sein müssten. Die Versicherung lehnte jedoch die Zahlung ab, weil sie der Ansicht war, dass der Kläger fahrlässig gehandelt habe, indem er den Schlüssel in einer sichtbaren Aktentasche im Auto zurückgelassen hatte.

Das Urteil des BGH

Der BGH hat die Klage abgewiesen und die Wirksamkeit der erweiterten Schlüsselklausel bestätigt. Das Gericht entschied, dass die Klausel nicht gegen das Transparenzgebot verstößt und dass es sich dabei um eine primäre Leistungsbeschreibung handelt, die der Inhaltskontrolle entzogen ist. Dies bedeutet, dass die Klausel wirksam bleibt, solange sie klar definiert, unter welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz besteht.

Das Gericht betonte, dass es dem Versicherungsnehmer obliegt, nachzuweisen, dass der Schlüssel ohne sein fahrlässiges Verhalten gestohlen wurde. Im vorliegenden Fall konnte der Kläger diesen Nachweis nicht erbringen, weshalb die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet ist.

Auswirkungen auf Versicherungsnehmer

Für Versicherungsnehmer bedeutet dieses Urteil, dass sie bei der Handhabung ihrer Schlüssel besonders vorsichtig sein müssen. Wer seine Schlüssel in einer Weise aufbewahrt, die als fahrlässig angesehen werden könnte, riskiert, im Falle eines Einbruchs nicht durch die Versicherung gedeckt zu sein. Es ist daher ratsam, Schlüssel stets sicher zu verwahren und Situationen zu vermeiden, die als leichtsinnig interpretiert werden könnten.

Dieses Urteil verdeutlicht auch, dass es wichtig ist, die genauen Bedingungen der eigenen Versicherungspolice zu kennen und zu verstehen. Versicherungsnehmer sollten sicherstellen, dass sie sich über alle Klauseln im Klaren sind, die den Versicherungsschutz einschränken könnten.

Fazit

Das BGH-Urteil zur erweiterten Schlüsselklausel in der Hausratversicherung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Aufbewahrung von Schlüsseln. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass Fahrlässigkeit im Umgang mit Schlüsseln den Versicherungsschutz gefährden kann. Wer sicherstellen möchte, dass er im Schadensfall optimal abgesichert ist, sollte seine Versicherungsbedingungen genau prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

BGH, Urteil vom 05.07.2023, IV ZR 118/22

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