Bevor die Lebensversicherung an den Falschen zahlt schnell handeln

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Eine Lebensversicherung fällt grundsätzlich nicht in den Nachlass.
Rechtlich ist die Versicherungssumme ein Geschenk des Versicherungs-nehmers an den Begünstigten. Die Versicherung ist dabei der Bote. Sie übergibt, im Auftrag des Versicherungsnehmers, nach seinem Tod das Geschenk.

Erfährt man als Erbe dass es eine Lebensversicherung gibt, stellen sich folgende Fragen:

Wer ist im Versicherungsschein als Bezugsberechtigter gennant?

Ist dies ein anderer begünstigt:

Hat die Versicherung schon gezahlt hat?

Ist der Erbe schnell und widerruft das Bezugsrecht und den Schenkungs-auftrag des Erblassers, kann die Auszahlung in vielen Fällen noch ver-hindert werden. Der Erbe hat dann Anspruch auf die Versicherungssumme.

Im Erbfall sollte man die Möglichkeiten zum Widerruf des Bezugsrechts/Botenauftrages schnell durch einen Fachanwalt prüfen lassen.

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