Belehrung über Rechtsfolgen falscher Gesundheitsfragen

Das OLG Stuttgart hat eine für Versicherungsnehmer interessante Entscheidung gefällt. In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 26.09.2013 hat es sich mit der Belehrungspflicht des Versicherers auseinander gesetzt.

Im Falle falscher Angaben des Versicherungsnehmers -etwa zu Vorerkrankungen bei einer Krankenversicherung-kann der Versicherer nur zurücktreten, wenn er seinen Kunden bei Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt hat.

Ist diese Belehrung erst mehrere Seiten nach dem Fragenkatalog zu etwaigen Gesundheitsstörungen und weit nach der Unterschrift des Kunden platziert, bietet sie nicht die Gewähr dafür, dass der Kunde sie nicht übersehen kann. Dies führte in dem entschiedenen Fall dazu, dass der Versicherer sich mit seinem Rücktritt nicht erfolgreich von dem Vertrag lösen konnte.

 

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2013, Az. 7 U 101/13

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