Beamtenrecht – Dauerbrenner „Beurteilung“ und „Konkurrentenklage“

Nur wer die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennt und beherrscht, kann im Beamtenrecht erfolgreich arbeiten.
Viele Beurteilungen verstoßen gegen das sogenannte Differenzierungsgebot, weil eine größere Anzahl von Bewerbern ausnahmslos mit der Spitzennote beurteilt worden ist. Dann kann die Beurteilung ihre eigentliche Aufgabe nicht erfüllen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Anforderungsprofil. Grundsätzlich kann bei der Stellenbesetzung nur ein Bewerber zum Zug kommen, der alle Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt.

Wir kennen aufgrund ständiger qualifizierter Fortbildung die einschlägige Rechtsprechung.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Wird Ihr Konkurrent ausgewählt, dürfen sie keine Zeit verlieren!
Denn,
ist die Stellenbesetzung oder Beförderung einmal vollzogen, gibt es kein Zurück mehr!

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