Die Deutsche Bundesbank, die seit 2002 den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet, hat bekannt gegeben, dass sich der Abwärtstrend auch zum nächsten Stichtag fortsetzt. Der Basiszinssatz wird benötigt, um Verzugszinsen zu berechnen. Nach § 288 BGB beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basisszinsatz.
Ab dem 01.01.2014 beträgt dieser nur noch -0,63 % und ist somit zum dritten Mal in Folge negativ.
Ein interessanter Überblick über die Veränderung des Basiszinssatzes ab dem 01.07.2002 findet sich hier.
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