Aufklärung der Patienten unbedingt notwendig

Was im Zusammenhang mit Arztfehlern zu beachten ist

Bei Behandlungsfehlern des Arztes können Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Der Arzt muss aber nicht nur richtig behandeln, sondern die Patienten auch vor der Behandlung richtig über die Risiken aufklären.

Eine gesetzliche Regelung gibt es grundsätzlich nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Arzt über Diagnose, Prognose, über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung sowie mögliche Risiken aufklären. Außerdem muss diese Information rechtzeitig erfolgen.

Rechtzeitig ist die Aufklärung dann , wenn der Patient noch abwägen kann, was für oder gegen den Eingriff spricht, um sich notfalls noch dagegen entscheiden zu können. Bei stationären operativen Eingriffen verlangen die Gerichte daher, dass die Aufklärung spätestens am Tag vor der Aufnahme erfolgt. Denn habe der Arzt bereits Vorbereitungen für einen Eingriff getroffen, habe der Patient womöglich Hemmungen sich noch gegen eine Operation zu entscheiden.

Die Rechtsprechung verlangt weiter, dass die Patienten eine Vorstellung davon haben müssen, welche Gefahren mit einer Operation verbunden sind.

Hat der Arzt nicht richtig aufgeklärt, kann der Patient Schadensersatz verlangen, auch wenn ein eigentlicher Behandlungsfehler nicht vorliegt. Allerdings kann die Entschädigung nur verlangt werden, wenn tatsächlich ein Gesundheitsschaden eingetreten ist, dessen Risiko verschwiegen wurde.

Dass er umfassend und richtig aufgeklärt hat, muss der Arzt beweisen.

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