Achtung! Vollstreckung ausländischer Strafmandate in Deutschland droht!

Seit dem Jahre 2005 ist es innerhalb der Europäischen Union möglich, ausländische Geldbußen wegen Verkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken.

 

Das AG Bochum hat soeben in einem Beschluss vom 27.02.2012 (Az. 29 Gs 2/12) entschieden, dass eine Geldsanktion wegen eines Rotlichtverst0ßes einer niederländischen Bußgeldbehörde in eine deutsche Geldbuße umgewandelt werden kann. Dabei kam es im Ergebnis auch nicht darauf an, dass hier nach niederländischem Recht aufgrund sogenannter Halterhaftung entschieden wurde. Nach deutschem Recht kann eine Verurteilung nur erfolgen, wenn geklärt ist, wer konkret der Fahrer war.

Der hier verurteilte Halter hatte weder im ausländischen, noch im deutschen Verfahren geltend gemacht, für den Verstoß nicht verantwortlich zu sein. Diese Untätigkeit wurde ihm jetzt zum Verhängnis.

Wenn ausländische Zahlungsforderungen wegen Verkehrsverstößen eingehen, ist es dringend erforderlich, sich dagegen mit kompetenter, anwaltlicher Unterstützung zu wehren.

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