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Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Erbrecht
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Nach Art. 11 der FluggastrechteVO sind Fluggesellschaften verpflichtet, Personen mit eingeschränkter Moblilität vorrangig zu befördern. In der Realität müssen gerade Rollstuhlfahrer häufig warten, bis alle anderen Passagiere das Flugzeug verlassen haben, bevor sie ebenfalls von Bord gehen können. So erging es auch einem Rollstuhlfahrer, der mit mehreren Personen in einer Gruppe einen Flug von Frankfurt…
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