Eine versicherungsnehmerfreundliche Entscheidung hat erneut der Bundesgerichtshof getroffen. Immer wieder werden Versicherungsleistungen mit der Begründung abgelehnt, dass angeblich bei Vertragsabschluss wichtige Erkrankungen nicht angegeben worden seien. Tatsächlich muss aber eine objektive Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers vorliegen. Fehlt ihm aber die Kenntnis, kann er schon objektiv die Obliegenheit nicht verletzen; es gibt nämlich nichts,…
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