Schlagwort: Alarmbereitschaft


  • OVG NRW: Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für Bereitschaftsdienst

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    In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.09.2024 in zwei Musterverfahren entschieden, dass Feuerwehrleute der Stadt Mülheim an der Ruhr Anspruch auf finanzielle Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten haben, soweit diese die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten. Dies betrifft den Zeitraum von September 2013 bis Oktober 2023 sowie von Februar 2019…

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