Stornogebühren für Fluggesellschaften verboten

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Eine Fluggesellschaft darf für die Stornierung von Flügen kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Das hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 12.08.2014 entschieden.

Außerdem wurde der Airline Air Berlin untersagt, die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zu niedrig auszuweisen.

Air Berlin Kunden sollten nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsentgelt zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten. nach Ansicht der Richter ist die Bearbeitung einer Stornierung keine Leistung für die die Gesellschaft extra kassieren darf. Kunden haben ein gesetzliches Kündigungsrecht. Eine Fluggesellschaft ist deshalb ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln.

Darüber hinaus untersagten die Richter der Fluggesellschaft, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen. Air Berlin hatte auf seiner Internetseite für einen Flug von Berlin nach Frankfurt lediglich Steuern und Gebühren in Höhe von 1 bzw 3 Euro angegeben.. Mit der Realität hat dies nichts zu tun: Allein schon das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens belief sich im Regelfall auf 14,70 Euro pro Person.

Die Richter stellten klar, dass Fluggesellschaften den Endpreis korrekt aufschlüsseln müssen.

 

Urteil vom 12.08.2014, Az. 5 U 2/12

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