Schlagwort: Rechtsverletzung


  • Rechtschutzversicherung muss dem Versicherungsnehmer glauben nicht dem Gegner

    Wann der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung eintritt ist häufig streitig. Denn nur wenn der Versicherungsfall nach Abschluss des Versicherungsvertrages und einer ggf. vereinbarten Wartefrist aber noch vor dessen Ende eintrat muss die Rechtschutzversicherung die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Der Versicherungsfall ist zu dem Zeitpunkt eingetreten, an die behauptete Rechtsverletzung erstmals eingetreten ist. Also z.B.…

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