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Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Erbrecht
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Eine Lebensversicherung fällt grundsätzlich nicht in den Nachlass.Rechtlich ist die Versicherungssumme ein Geschenk des Versicherungs-nehmers an den Begünstigten. Die Versicherung ist dabei der Bote. Sie übergibt, im Auftrag des Versicherungsnehmers, nach seinem Tod das Geschenk. Erfährt man als Erbe dass es eine Lebensversicherung gibt, stellen sich folgende Fragen: Wer ist im Versicherungsschein als Bezugsberechtigter gennant?…
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