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Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Erbrecht
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Ein kürzliches Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt, dass nicht angeschnallte Autoinsassen bei einem Unfall für Verletzungen anderer Mitfahrer haften können. Im konkreten Fall wurde dies jedoch abgelehnt, da das grob fahrlässige Verhalten des Unfallverursachers überwog. Der Unfall wurde durch einen alkoholisierten Fahrer verursacht, der mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers wollte die Kosten…
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