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Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Erbrecht
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Die Musterbedingungen der KFZ-Versicherer sehen unter AKB 2.7.1. vor, dass die erforderlichen Reparaturkosten erstattet werden. Viele Versicherer lehnen jedoch die Übernahme der Kosten für eine Beilackierung nach einem Unfall ab. Sollte der Kaskoversicherer bei seiner Ablehnung argumentieren, dass die Übernahme der Kosten für die Beilackierung einer Erstattung der Wertminderung gleich käme und diese Kosten deshalb…
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