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Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Im Rahmen der Leistungsprüfung insbesondere bei hochwertigen Versicherungsfällen in der Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung berufen sich Versicherer gerne auf sogenannte Anzeigepflichtverletzungen der Versicherungsnehmer. Wurden relevante Informationen auf Nachfrage vermeintlich nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, berechtigt dies den Versicherer zur Leistungsverweigerung. Eine Berufung hierauf ist jedoch nur zulässig, wenn der Versicherungsnehmer in vorgefertigten Fragebögen über seine…
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