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Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Erbrecht
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Auf Antrag eines Erben kann ein Testamentsvollstrecker bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Nachlassgericht abberufen werden. Häufig ist streitig, ob die dem Testamentsvollstrecker vorgeworfenen Pflichtverletzungen bereits einen entsprechenden wichtigen Grund darstellen. Das OLG Naumburg hat in einer Entscheidung vom 23.02.2021, Az. 2 Wx 31/20 festgestellt, dass ein Testamentsvollstrecker, der die Erbauseinandersetzung und das Erbschaftsteuer-verfahren nicht…
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