Frau Rechtsanwältin Witt-Rafati jetzt Fachanwältin für Erbrecht

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat Frau Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.

Damit kann Frau Rechtsanwältin Witt-Rafati neben ihrer Spezalisierung als Fachanwältin für Versicherungsrecht auch ihre Expertise durch einen Fachanwaltstitel im Erbrecht nachweisen.

Die Kanzlei Potthast Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft baut somit ihre Kompetenz im Bereich Erbrecht weiter aus und verfügt jetzt neben den Rechtsanwälten Albert Potthast und Karsten Stickeler über eine weitere Fachanwältin im Bereich des Erbrechts.

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