Berliner Testament – Was ist denn das?

Ein Begriff, den jeder sicher schon einmal gehört hat: Das Berliner Testament. Doch was ist das und warum heißt das so?


Unter der Bezeichnung „Berliner Testament“ versteht man ein gemeinschaftliches Testament, dass nach deutschem Erbrecht Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten können.


Das Berliner Testament hat viele Vorteile, jedoch auch wichtige Nachteile und es drohen besondere Gefahren.


Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, informiert in unserem Video über diese Art eines Testamentes und gibt wichtige Hinweise, was Sie bei Errichtung eines Berliner Testamentes beachten müssen.

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