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Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Die Verweisung des Versicherten auf eine andere Tätigkeit ist ein beliebtes Mittel einer Berufsunfähigkeitsversicherung, um Leistungen abzulehnen. Diese Verweisung kommt aber nur in Betracht, wenn die andere Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht. Diese wird vor allem durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit geprägt. Eine Vergleichstätigkeit ist erst dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren…
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