Schlagwort: IV ZB 30/20


  • BGH: Aus Testament muss sich Identität des Erben ergeben

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    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10.11.2021 Stellung zum sogenannten „testamentum mysticum“ genommen. Eheleute hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt und auch angesprochen, wer nach ihrer beider Tod Erbe werden solle. Ein Teil des Nachlasses sollte an 5 befreundete Familien gehen, die sich aus einer Anlage zum Testament ergäben. Diese Anlage war – anders…

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