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Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht
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In einer wichtigen Entscheidung hat der BGH mit einer Mär aufgeräumt, wonach es an einem adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden fehle, wenn ersterer als bloße „Gelegenheitsursache“ anzusehen sei, also jede andere Ursache die Gesundheitsschädigung ebenso gut hätte herbeiführen können. Nach Meinung des BGH ist dem Erfordernis der Adäquanz bereits dann ausreichend Rechnung getragen, wenn…
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