Schlagwort: 8 WF 50/23


  • Erben tragen keine Kosten für Vaterschaftstest

    Wenn die Vaterschaft eines Erblassers festgestellt werden soll, so sind laut dem Oberlandesgericht Schleswig die Erben nicht an dem Gerichtsverfahren zu beteiligen. Jedenfalls aber haben sie keine Kosten zu tragen, da das Ergebnis sie nicht direkt betreffe. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Erblasser mehrere Kinder von verschiedenen Frauen. Bei seinem Versterben…

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