Schlagwort: Rüge


  • Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des Reiseveranstalters

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    Die Anzeige eines Reisemangels durch den Reisenden ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil dem Reiseveranstalter der Mangel bereits bekannt ist.   Die Minderung des Reisepreises tritt nicht ein, wenn der Mangel dem Veranstalter nicht angezeigt worden ist. Ist dem Reiseveranstalter der Reisemangel schon bekannt, erscheint es als bloße Förmelei, dem Reisenden die Verpflichtung zur Mängelanzeige…

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