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Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht
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In den meisten Bedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es die Regelung ,dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann besteht, wenn der Versicherte nicht in der Lage war, seine letzte berufliche Tätigkeit dauerhaft für mindestens sechs Monate auszuüben. Liegen diese Voraussetzungen nachweislich vor, wird die Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit für den Versicherer unwiderleglich vermutet. Der Versicherer darf dann kein weiteres Leistungsprüfungsverfahren…
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