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Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Erbrecht
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Nach dem Tod eines Angehörigen denken die wenigsten Hinterbliebenen in ihrer Trauer sofort an die Versicherungen des Verstorbenen. Teilweise ist hier aber schnelles Handeln erforderlich, um Nachteile zu vermeiden. Nicht jeder Versicherungsvertrag endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Es gilt daher zunächst: Alle Versicherungen müssen über den Todesfall informiert werden. Dabei ist es zunächst…
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