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Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Erbrecht
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Private Krankenversicherer sind verpflichtet jährlich ihre Ausgaben und Beitragseinnahmen zu prüfen. Steigen die Kosten langfristig stärker, als erwartet, werden die Beiträge erhöht. Denn die Leistungen kürzen, darf der Versicherer nicht. Im Novermber 2018 werden wieder viele Versicherte eine entsprechend unerfreuliche Mitteilung über eine Beitragsanpassung ab Januar 2019 erhalten. Allein die AXA Krankenversicherung hat angekündigt bei…
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