Schlagwort: Versorgungsbezüge


  • Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten nicht relevant für Versorgungsbezüge

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    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für die Festsetzung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamte alleine die in dem Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote maßgeblich ist. Hat jemand in Teilzeitbeschäftigung Mehr- oder Zuvielarbeit geleistet, dann wirkt sich das nicht positiv auf die Versorgungsbezüge aus. Geklagt hatte ein ehemaliger Lehrer, der zeitweise nur in Teilzeit beschäftigt…

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