Schlagwort: Unfallgutachten


  • BGH: Keine überzogenen Anforderungen bei der Schadensdarlegung

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    In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Gerichte Geschädigten keine überhöhten Anforderungen an die Darlegung ihrer Schäden stellen dürfen (Beschl. v. 30.07.2024, Az. VI ZR 122/23). Der Beschluss betont, dass § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht nur Beweiserleichterungen bietet, sondern auch die Darlegung des Schadens vereinfacht. Hintergrund des Falls In dem Fall klagte…

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