Schlagwort: Storno


  • Fluggesellschaft muss Steuern und Gebühren für Flüge auch nachträglich offenbaren

    Die Lufthansa muss dem Stornodienstleistungsunternehmen RightNow, das Forderungen aus nicht angetretenen Flügen aufkauft („Geld-für-Flug“), Auskunft über Steuern und Gebühren für die Flüge erteilen. Dies hat das Landgericht Köln mit Teilurteil vom 20.12.2018 entschieden. Es sah einen Anspruch auf eine nachträgliche, also nach Abschluss des Beförderungsvertrags zu leistende Offenbarung der betreffenden Informationen gemäß § 242 BGB aus abgetretenem Recht gegeben…

    Read more