Plichtteil – Auskunftsansprüche richtig geltend machen!

Wer falsch fragt, bekommt auch nur unzureichende Antworten. Damit verspielt der Plichtteilsberechtigte einen nicht unerheblichen Teil seines Anspruches. Wer die Checkliste eines Spezialisten im Erbrecht verwenden kann, steht sich eindeutig besser. Der Pflichtteilsberechtigte sollte nicht auch noch von dem geringen Anteil am Erbe verschenken!

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