Rechtsschutzversicherung: BGH klärt maßgeblichen Zeitpunkt für die Erfolgsaussichten einer Klage

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Wann darf eine Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Prozesskosten wegen fehlender Erfolgsaussichten ablehnen? Mit Urteil vom 28. Oktober 2026 (Az. IV ZR 155/25) hat der Bundesgerichtshof präzisiert, welche Bedeutung zwischenzeitliche Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Versicherungsschutz haben.

Streit um die Kostenübernahme im Dieselskandal

Ein Fahrzeugkäufer hatte seinen Hersteller wegen einer mutmaßlich unzulässigen Abgassteuerung verklagt. Nachdem seine Klage in erster Instanz erfolglos geblieben war, verweigerte die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für das Berufungsverfahren. Sie berief sich auf mangelnde Erfolgsaussichten.

Während des anschließenden Rechtsstreits über den Versicherungsschutz entwickelte sich die Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal erheblich weiter. Insbesondere erkannte der Bundesgerichtshof im Jahr 2023 einen Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens an.

Entscheidend ist die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung

Grundsätzlich sind die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage zu dem Zeitpunkt zu beurteilen, zu dem die Rechtsschutzversicherung über den Deckungsantrag entscheiden muss.

Der BGH bestätigt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wird die maßgebliche Rechtsfrage erst später durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, kommt es auf die Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht im Deckungsprozess an.

Das gilt auch dann, wenn sich die Rechtsprechung zwischenzeitlich zunächst zugunsten des Versicherungsnehmers und anschließend wieder zu seinen Ungunsten entwickelt hat.

Im entschiedenen Fall bedeutete dies, dass die Rechtsschutzversicherung zwar Deckungsschutz für die Geltendmachung eines Differenzschadens gewähren musste. Für den weitergehenden Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs bestand dagegen keine hinreichende Erfolgsaussicht. Die Revision des Versicherungsnehmers blieb deshalb erfolglos.

Was bedeutet das für Versicherungsnehmer?

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Ablehnung einer Deckungszusage nicht allein anhand der Rechtslage zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags beurteilt werden muss. Eine spätere höchstrichterliche Klärung kann den Anspruch auf Versicherungsschutz beeinflussen.

Allerdings können Versicherungsnehmer nicht ausschließlich von zwischenzeitlich günstigen Entwicklungen der Rechtsprechung profitieren. Maßgeblich ist bei einer nachträglichen höchstrichterlichen Klärung der Rechtsstand zum entscheidenden Zeitpunkt im Deckungsprozess – auch wenn dieser weniger günstig ausfällt.

Eine Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten sollte daher sorgfältig rechtlich geprüft werden. Dies gilt insbesondere bei Verfahren, in denen sich die Rechtsprechung noch entwickelt oder grundlegende Rechtsfragen bislang ungeklärt sind.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Oktober 2026 – IV ZR 155/25, Pressemitteilung Nr. 206/2026 vom 28. Oktober 2026.

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